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Kinderschutz


KINDERSCHUTZKONZEPT

Stand: 01.04.2025

Kinderschutzbeauftragte: Jennifer Vogtmann jennifer.vogtmann@jungetheaterwien.at, +43 676 3300526

 

1.       Einleitung

Das Junge Theater Wien versteht den Schutz von Kindern und Jugendlichen als essenziellen Bestandteil seiner Arbeit. Dieses Kinderschutzkonzept dient als Grundlage für alle Aktivitäten der Organisation und soll ein sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche sicherstellen.

2.       Begriffsdefinition Kinder und Jugendliche

In der Definition des Begriffs „Kind“ halten wir uns an Artikel 1 der Begriffsbestimmung der UN-Kinderrechte Konvention, der besagt: „Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat […]“
Mit Blick auf die unterschiedlichen Entwicklungsalter- und Reifungsgrade und der davon abgeleiteten (Schutz-) Bedürfnisse, erlauben wir uns im weiteren Text eine Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen vorzunehmen.

3.       Grundsatz

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor jeder Art der physischen, psychischen, sexuellen, strukturellen und institutionalisierten Gewalt sowie auf Schutz vor Vernachlässigung. Außerdem besitzt jedes Kind das Recht auf altersgerechte Beteiligung an Entscheidungen, die sie betreffen.

4.       Risikoanalyse

Die Risikoanalyse bildet die Grundlagen für die Entwicklung der Präventionsmaßnahmen. Folgende Risikobereiche wurden analysiert:

-            Auswahlprozesse der Mitarbeitenden

-            Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden

-            Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie Kontaktstelle für Mitarbeitende, (Kooperations-) Partner*innen und Erziehungsberechtigte

-            Konkrete Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen (Vorstellungen und Veranstaltungen, Workshops am Haus und extern, etc.)

-            Inhaltswarnungen

-            Umgang mit Verdachtsfällen

-            Räumlichkeiten

-            Öffentlichkeitsarbeit & Social Media Aktivitäten

-            Monitoring & Evaluation

 

5.       Präventionsmaßnahmen:

Alle Mitarbeitenden und Beteiligten werden dafür sensibilisiert, potenzielle Risiken zu erkennen und proaktiv zu handeln.

Auf die Kompetenz des adäquaten Umgangs mit Minderjährigen wird schon in der Auswahl der betreffenden Mitarbeiter:innen Acht gegeben. Personen, die über einen längeren Zeitraum im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (z.B. Workshopleiter*innen), werden aufgefordert vor erstmaligem Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung sowie eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ vorzuweisen, die maximal 3 Monate alt ist und in der keine Verurteilungen aufscheinen.

Weiters verpflichten sich vor Beginn des Dienstantritts sowohl interne Mitarbeiter:innen, als auch externe Personen schriftlich zur Einhaltung der Kinderschutzrichtlinien mittels folgendem Verhaltenskodex:

NAME:
FUNKTION:

Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich

  • unser organisationsinternes Kinderschutzkonzept zu befolgen
  • für die Beachtung, Bekanntmachung und Verbreitung der Verhaltensregeln in meinem Arbeitsumfeld Sorge zu tragen
  • auf alle Bedenken, Anschuldigungen und Vorkommnisse sofort zu reagieren und die kinderschutzbeauftragte Person unmittelbar davon in Kenntnis setzen.

In diesem Sinne werde ich

  • dazu beitragen, ein für Kinder und Jugendliche sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld zu schaffen
  • die Meinung und Sorgen von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und sie als Persönlichkeit fördern
  • alle Kinder und Jugendlichen mit Respekt behandeln
  • Situationen und Aktivitäten mit Kindern, Jugendlichen und vulnerablen Gruppen so planen, dass mehrere Personen in Seh- und Hörweite sind und es nicht zu Eins-zu-Eins-Situationen kommt
  • beim Fotografieren, Filmen oder Berichten die Menschenwürde und das Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen achten, insbesondere auch mit persönlichen Daten sorgsam umgehen und dies auch von Dritten einfordern, die Informationen über Kinder und Jugendliche aus unserer Organisation erhalten

Ich fühle mich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch verantwortlich und melde Verdachtsfälle unverzüglich bei der kinderschutzbeauftragten Person meiner Organisation.

Außerdem werde ich jede Form von Bedrohung, Diskriminierung, körperlicher oder verbaler Gewalt oder Einschüchterung unterlassen. Dies bedeutet, dass ich niemals

  • die durch meine Position oder mein Amt verliehene Macht oder meinen Einfluss auf das Leben und Wohlergehen eines Kindes und Jugendlichen missbrauche
  • Kinder und Jugendliche schlage oder mich anderweitig körperlich an ihnen vergehe. Erzieherische Maßnahmen übe ich gewaltfrei und ohne Demütigung aus
  • ein Kind/Jugendliche sexuell, körperlich oder emotional misshandle oder ausbeute; insbesondere niemals mit oder an einem Kind/Jugendlichem sexuelle Aktivitäten durchführe oder es pornografischem Material aussetze
  • Kinder und Jugendliche in unangemessener oder kulturell unsensibler Weise in den Arm nehme, streichle, küsse oder berühre
  • unangemessene, sexualisierte, die Person entwertende oder sonstige missbräuchliche Ausdrücke benutze
  • sexuelle Anspielungen oder zweideutige Handlungen gegenüber einem Kind/Jugendlichen mache
  • eine Beziehung zu Kindern und Jugendlichen aufbaue die als ausbeuterisch oder misshandelnd erachtet werden könnte
  • unverhältnismäßig viel Zeit mit einem einzelnen Kind/Jugendlichen getrennt von den anderen Kindern/Jugendlichen verbringe
  • illegales, gefährliches und misshandelndes Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen dulde oder unterstütze
  • um einen Dienst oder Gefallen bitte, der als missbräuchlich oder ausbeuterisch gegenüber Kindern und Jugendlichen betrachtet werden könnte

Datum:
Ort:
Unterschrift:

 

·        Kinderschutzbeauftragte Person:

Die Geschäftsleitung ernennt eine*n kompetente*n Mitarbeiter*in zur*zum Kinderschutzbeauftragten (KSB).

Daten der Kinderschutzbeauftragten:

Jennifer Vogtmann (Leitung Produktion)

jennifer.vogtmann@jungetheaterwien.at

+43 676 3300526

       Zentrale Aufgaben der*des KSB sind:

-            Ansprechperson bei Verdachtsfällen

-            Schnittstelle im Krisenmanagement

-            Begleitung und Sicherstellung der Umsetzung der KSR

-            Durchführung der Risikoanalyse

-            Dokumentation jedes einzelnen (Verdachts-)Falls

-            Jährlicher Bericht an die Leitung bzw. an das Team

-            Jährliche Evaluation

Der Kinderschutzbeauftragten werden sowohl finanzielle als auch zeitliche Ressourcen zur Fort- und Weiterbildung ermöglicht.

·        Schutz von Kindern und Jugendlichen als Zuseher:innen

Sicherheitsprüfung:

Vor jeder Veranstaltung werden die Spielorte auf Sicherheitsmängel, Barrierefreiheit und kindgerechte Infrastruktur überprüft.

Inhaltswarnungen

Inszenierungen mit verstörenden Inhalten (u.a. sexualisierte, verbale, physische Gewaltdarstellungen, Selbstverletzung, etc. ) werden sowohl vor Ort, als auch auf der Website mit einem Hinweis versehen.

Ebenfalls werden szenische Hinweise wie die Verwendung von Stroboskoplicht und ähnliches verlautbart.

Awareness-Person

Bei jeder Veranstaltung ist eine Awareness-Person vor Ort. Die Person ist Ansprechpartner:in für alle Kinder, Jugendlichen und Begleitpersonen, bietet Unterstützung bei Problemen, dokumentiert Auffälligkeiten und leitet diese an die kinderschutzbeauftragte Person weiter. Die Kontaktdaten der Awareness-Person werden vor Ort bereitgestellt.

·        Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei Veranstaltungen

Kindergruppen diverser Bildungseinrichtungen

Die Hauptverantwortung liegt bei den Pädagog:innen/Lehrkräften/Freizeitbetreuuer:innen etc. JUNGE THEATER WIEN stellt sicher, dass Veranstaltungen sicher und kindgerecht gestaltet sind, bietet ggf. Begleitmaterialien zur Unterstützung, interveniert jedoch nicht in privaten Konflikten, sofern keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Besuche mit Eltern/Erziehungsberechtigten

Eltern oder Erziehungsberechtigte tragen die volle Verantwortung. Das umfasst sowohl die altersadäquate Auswahl der Vorstellung als auch die Beaufsichtigung vor Ort.

Unser Team sorgt für eine sichere Umgebung, interveniert jedoch nicht in privaten Konflikten, sofern keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

  

6.       Datenschutz

JUNGE THEATER WIEN verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang bei der Aufnahme und bei der Veröffentlichung von Fotos und Bewegtbildern von Kindern und Jugendlichen. Bei Veranstaltungen klären Hinweisschilder darüber auf, dass mit dem Besuch der Veranstaltung automatisch das Einverständnis zur Anfertigung und Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial zu dokumentarischen und öffentlichen Zwecken erteilt wird, sofern keine ausdrückliche gegenteilige Erklärung erfolgt.

7.       Beschwerdemanagement

Beschwerden und Feedback können direkt bei unserer kinderschutzbeauftragten Person per Mail oder persönlich gemeldet werden. Um ein anonymes Beschwerdeverfahren zu ermöglichen, wird eine Feedback-Box bei unseren Veranstaltungen bereitgestellt.

8.       Vorgehen bei Verdachtsfällen:

Jeder Verdachtsfall von Grenzüberschreitungen und der Verletzung unserer Richtlinien wird konsequent verfolgt. Die Prüfung und Abklärung des Verdachts erfolgt durch die/den KSB gemeinsam mit der Geschäftsleitung. Falls nötig wird eine externe Stelle zur Abklärung herbeigezogen. Jede Meldung wird unter Einhaltung des Datenschutzes vertraulich behandelt.

·       Bei internen Verdachtsfällen:

Bei einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex ohne strafrechtliche Relevanz findet ein klärendes Gespräch mit der*dem Mitarbeitenden statt.

Bei strafrechtlicher Relevanz erfolgt die Suspendierung des*der Beschäftigten bis zur endgültigen Klärung. Weiters wird der Vorfall an die Kinder- und Jugendhilfe gemeldet sowie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt.

·        Außerdem kann es zu externen Verdachtsfällen kommen. Hierbei bezieht sich der Verdacht auf Personen/Organisationen/Institutionen, die außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit bzw. Verantwortung von JUNGE THEATER WIEN liegen, beispielsweise Schulen oder Freizeiteinrichtungen.

In diesem Fall kommt es zunächst zu einem Gespräch mit der kinderschutzbeauftragten Person beziehungsweise der Leitung der Organisation.

In schweren Fällen wird eine Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe vorgenommen.

  • Verantwortung und Transparenz:

Das Junge Theater Wien verpflichtet sich zu klaren Zuständigkeiten und transparenten Prozessen im Umgang mit Kinderschutzfragen. Um die Kinderschutzrichtlinie jederzeit zugänglich zu machen, wird sie auf der Website öffentlich einsehbar sein.

10.  Evaluation und Weiterentwicklung

Das Kinderschutzkonzept wird kontinuierlich (einmal pro Jahr) überprüft und an neue Anforderungen angepasst. Feedback von Mitarbeitenden, Eltern und Teilnehmenden fließt in die Weiterentwicklung ein.